Abschottungen

Von F30 bis F120

Der vorbeugende bauliche Brandschutz (passiver Feuerschutz) bekommt immer größere Bedeutung. Besonders Bestandsgebäude haben hier oft großen Nachholbedarf. Wir realisieren diese Maßnahmen um Menschenleben und Sachwerte zu schützen. Baulicher Brandschutz hilft, Brände zu verhindern, räumlich einzugrenzen und im Brandfall die Flucht- und Rettungswege zu sichern.

Heute gibt es umfassende Regeln für den Brandschutz beim Betrieb und beim Bewohnen von Gebäuden, aber auch Vorschriften für die Anlage und Ausführung des Baukörpers selbst. Zweck des baulichen Brandschutz ist das Vorbeugen eines Brandes oder der Brandausbreitung durch Feuer oder Rauch um die Rettung von Menschen und Tieren und die Löscharbeiten bei einem Brand zu ermöglichen.

Somit ist auch eine Brandausbreitung und der damit verbundene Sachschutz des Objektes, in Verbindung mit einer entsprechenden positiven Versicherungsbewertung, gegeben. So müssen unvermeidbare Öffnungen in Brandabschnittswänden, zum Beispiel Türöffnungen, mit selbstschließenden Feuerschutztüren, Lüftungskanäle mit automatisch schließenden Feuerschutzklappen versehen sein. Genauso muss besonderer Wert darauf gelegt werden, dass Rohr- und Kabeldurchführungen fachgerecht verschlossen werden.

Gemäß §40(1) BauO NRW dürfen Leitungen durch raumabschließende Bauteile, für die eine Feuerwiderstandsfähigkeit vorgeschrieben ist, nur hindurchgeführt werden, wenn eine Brandausbreitung ausreichend lang nicht zu befürchten ist oder Vorkehrungen hiergegen getroffen sind.

Elektroleitungen und Rohrleitungen, die durch Wände und Decken mit Feuerwiderstand verlegt werden, müssen mit der gleichen Feuerwiderstandsdauer wie das umgebende Bauteil abgeschottet werden.